AusbildungSichern Sie sich Ihre Fachkräfte von morgen
Wir begleiten Sie gerne auf dem spannenden Weg mit Ihren Lehrlingen – von der Suche, über das Einstellungsverfahren bis hin zur Gesellen- oder Abschlussprüfung.
Vorteile
Erika Musterkamp
Tel. 0123 56789-0
Fax 0123 56789-0
erika.musterkamp--at--hwk-musterstadt.de
An einen Ausbildungsbetrieb werden hohe Anforderungen gestellt. Wir geben Hilfestellung, wenn Sie zum ersten Mal ausbilden!
Wir informieren über sämtliche Aspekte der Berufsausbildung bzw. Umschulung und stehen Ihnen bei Problemen und in Konfliktsituationen beratend zur Seite.
Von Anfang an bestmöglich begleiten und ihm einen aussichtsreichen Start ins Berufsleben bieten können. Neben einem Berufsausbildungsvertrag sind auch die Ausbildungsvergütung oder die Probezeit zu beachten.
Hilft mir die Handwerkskammer, wenn ich Flüchtlinge oder Jugendliche mit Migrationshintergrund ausbilden will?
Das Handwerk sucht permanent engagierte Jugendliche und gibt auch jungen Flüchtlingen die Chance auf eine qualifizierte Ausbildung.
Neben Veranstaltungen wie der Jobmesse „Meet Your Job“, wo Sie Flüchtlingen oder Jugendlichen mit Migrationshintergrund einen Praktikums- oder einen Ausbildungsplatz anbieten können, stehen Ihnen unsere Ausbildungsakquisiteure das ganze Jahr über als Ansprechpartner zur Verfügung.
Wir klären wichtige Fragen zu den Themen Aufenthaltsrecht, Integration oder Sprachförderung.
An einen Ausbildungsbetrieb werden hohe Anforderungen gestellt. Wir geben Hilfestellung, wenn Sie zum ersten Mal ausbilden!
Wir informieren über sämtliche Aspekte der Berufsausbildung bzw. Umschulung und stehen Ihnen bei Problemen und in Konfliktsituationen beratend zur Seite.
Von Anfang an bestmöglich begleiten und ihm einen aussichtsreichen Start ins Berufsleben bieten können. Neben einem Berufsausbildungsvertrag sind auch die Ausbildungsvergütung oder die Probezeit zu beachten.
Was muss ich unternehmen, wenn ich Auszubildende nach der Lehre weiterbeschäftigen möchte?
Grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung, einen Lehrling nach der Ausbildung weiter zu beschäftigen. Auch ein Lehrling unterliegt keiner rechtlichen Verpflichtung, nach der Ausbildung im Ausbildungsbetrieb zu bleiben.
Wird ein Lehrling jedoch nach bestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung stillschweigend weiterbeschäftigt, gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Dabei reicht es, wenn der Lehrling einen Tag nach bestandener Prüfung arbeitet, ohne dass hierüber eine Vereinbarung besteht.
Sinnvoll ist, sich als Ausbildungsbetrieb rechtzeitig vor Ausbildungsende mit dem Lehrling zu verständigen, ob das Arbeitsverhältnis im Anschluss an die Ausbildung weiterbestehen soll. Ein anschließendes Arbeitsverhältnis kann frühestens sechs Monate vor Ausbildungsende beschlossen werden.
Die Einrichtung einer Ausbildungstelle war eine taktisch kluge Entscheidung für meine Firma und mich, die uns nachhaltig Fachkräfte sichert.